- legitim
- berechtigt; erlaubt; legal; rechtens; rechtmäßig; statthaft; dem Recht entsprechend; zulässig; gesetzlich; zugelassen
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le|gi|tim [legi'ti:m] <Adj.>:a) im Rahmen bestehender Vorschriften [erfolgend] /Ggs. illegitim/: ein legitimer Anspruch; die legitime Regierung; unsere Mittel, dies zu erreichen, sind legitim.b) verständlich und vertretbar:das legitime Interesse, schnell einen Nachfolger zu finden; eine Gehaltserhöhung wäre nur legitim.Syn.: begründet, ↑ berechtigt.* * *
le|gi|tim 〈Adj.〉 Ggs illegitim1. rechtmäßig, gesetzlich anerkannt, gesetzlich zulässig2. moralisch einwandfrei, gerechtfertigt, vertretbar● \legitimes Kind 〈veraltet〉 eheliches K.; eine Sache für \legitim erklären [<lat. legitimus „durch Gesetze bestimmt“; zu lex „Gesetz“]* * *
1.a) gesetzlich anerkannt, rechtmäßig; im Rahmen bestimmter Vorschriften [erfolgend]:einen -en Anspruch [auf etw.] haben;mit -en Mitteln;eine -e Regierung;b) (von einem Kind) ehelich:der Fürst hatte keine -en Kinder.eine -e Forderung;-es Interesse an etw. haben;ich halte seine Vorgehensweise für völlig l.* * *
legitim[lateinisch, zu lex, legis »Gesetz«], 1) gesetzlich anerkannt, rechtmäßig; 2) ehelich (von einem Kind); 3) vertretbar, berechtigt, begründet. - Gegensatz: illegitim.* * *
le|gi|tim <Adj.> [lat. legitimus, zu: lex, ↑legislativ] (bildungsspr.): 1. a) gesetzlich anerkannt, rechtmäßig; im Rahmen bestimmter Vorschriften [erfolgend]: einen -en Anspruch [auf etw.] haben; mit -en Mitteln; eine -e Regierung; Anneliese ... zeigte nicht, wie viel sie von ... noch gerade -en Lösungen von Steuerproblemen verstand (Kronauer, Bogenschütze 315); An die fünfzig Müllzüge ... kamen aus Hamburg und kippten l. den Hausmüll der Hansestadt ab (Prodöhl, Tod 221); b) (von einem Kind) ehelich: der Fürst hatte keine -en Kinder; Meinen Bastarden ist am Herzen des Vaters gelegen, meinen -en Söhnen mehr an seiner Macht (Stern, Mann 22). 2. allgemein anerkannt, vertretbar, vernünftig; berechtigt, begründet; [moralisch] einwandfrei: eine -e Forderung; -es Interesse an etw. haben; Dein Anliegen ist theologisch nicht ganz l. (Thielicke, Ich glaube 233); ich halte seine Vorgehensweise für völlig l.
Universal-Lexikon. 2012.