legitim

legitim

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le|gi|tim [legi'ti:m] <Adj.>:
a) im Rahmen bestehender Vorschriften [erfolgend] /Ggs. illegitim/: ein legitimer Anspruch; die legitime Regierung; unsere Mittel, dies zu erreichen, sind legitim.
Syn.: gesetzlich, legal, rechtlich, rechtmäßig.
b) verständlich und vertretbar:
das legitime Interesse, schnell einen Nachfolger zu finden; eine Gehaltserhöhung wäre nur legitim.
Syn.: begründet, berechtigt.

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le|gi|tim 〈Adj.〉 Ggs illegitim
1. rechtmäßig, gesetzlich anerkannt, gesetzlich zulässig
2. moralisch einwandfrei, gerechtfertigt, vertretbar
● \legitimes Kind 〈veraltet〉 eheliches K.; eine Sache für \legitim erklären [<lat. legitimus „durch Gesetze bestimmt“; zu lex „Gesetz“]

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le|gi|tim <Adj.> [lat. legitimus, zu: lex, legislativ] (bildungsspr.):
1.
a) gesetzlich anerkannt, rechtmäßig; im Rahmen bestimmter Vorschriften [erfolgend]:
einen -en Anspruch [auf etw.] haben;
mit -en Mitteln;
eine -e Regierung;
b) (von einem Kind) ehelich:
der Fürst hatte keine -en Kinder.
2. allgemein anerkannt, vertretbar, vernünftig; berechtigt, begründet; [moralisch] einwandfrei:
eine -e Forderung;
-es Interesse an etw. haben;
ich halte seine Vorgehensweise für völlig l.

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legitim
 
[lateinisch, zu lex, legis »Gesetz«], 1) gesetzlich anerkannt, rechtmäßig; 2) ehelich (von einem Kind); 3) vertretbar, berechtigt, begründet. - Gegensatz: illegitim.

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le|gi|tim <Adj.> [lat. legitimus, zu: lex, ↑legislativ] (bildungsspr.): 1. a) gesetzlich anerkannt, rechtmäßig; im Rahmen bestimmter Vorschriften [erfolgend]: einen -en Anspruch [auf etw.] haben; mit -en Mitteln; eine -e Regierung; Anneliese ... zeigte nicht, wie viel sie von ... noch gerade -en Lösungen von Steuerproblemen verstand (Kronauer, Bogenschütze 315); An die fünfzig Müllzüge ... kamen aus Hamburg und kippten l. den Hausmüll der Hansestadt ab (Prodöhl, Tod 221); b) (von einem Kind) ehelich: der Fürst hatte keine -en Kinder; Meinen Bastarden ist am Herzen des Vaters gelegen, meinen -en Söhnen mehr an seiner Macht (Stern, Mann 22). 2. allgemein anerkannt, vertretbar, vernünftig; berechtigt, begründet; [moralisch] einwandfrei: eine -e Forderung; -es Interesse an etw. haben; Dein Anliegen ist theologisch nicht ganz l. (Thielicke, Ich glaube 233); ich halte seine Vorgehensweise für völlig l.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • legitim — LEGÍTIM, Ă, legitimi, e, adj. 1. Care este întemeiat pe lege, care se justifică prin lege. ♢ Legitimă apărare = situaţie în care cineva comite un act de violenţă pedepsit de lege, dar justificat ca un act de apărare împotriva unei agresiuni… …   Dicționar Român

  • legitim — Adj erw. fremd. Erkennbar fremd (18. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. lēgitimus, zu l. lēx Gesetz (legal). Abstraktum: Legitimation (16. Jh.); Verb: legitimieren.    Ebenso nndl. legitiem, ne. legitimate, nfrz. légitime, nschw. legitim, nnorw.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • legitim — in Scots succession law, the bairn s part – that part of the legal rights in a person s movable estate that cannot be disposed of by will. The fund amounts to one third if the spouse still lives, one half if not. The children of deceased children …   Law dictionary

  • legitim — • legitim, laglig, legal, rättsenlig, rättmätig, berättigad, tillåten • laglig, laggiltig, lagenlig, rättsgiltig, gällande, legal, legitim • lovlig, tillåten, tillåtlig, laglig, rättmätig, berättigad …   Svensk synonymlexikon

  • legitim — Adj. (Mittelstufe) geh.: gemäß des Rechts, legal Synonyme: gesetzlich, gesetzmäßig, rechtmäßig Beispiele: Wir arbeiten nur mit legitimen Mitteln. Der Präsident wurde legitim gewählt …   Extremes Deutsch

  • Legitim — Le*git im (l[ e]*j[i^] [i^]m), n. [See {Legitimate}, a.] (Scots Law) The portion of movable estate to which the children are entitled upon the death of the father. [1913 Webster] …   The Collaborative International Dictionary of English

  • Legitīm — (v. lat.), gesetzlich, durchs Gesetz berechtigt, rechtlich, od. wenigstens dafür anerkannt …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Legitīm — (lat.), gesetzlich, rechtlich oder wenigstens dafür anerkannt; s. Legitimität …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Legitim — Legitīm (lat.), gesetz , rechtmäßig, auf anerkanntem Rechtstitel beruhend; ehelich (s. Legitimation); Legitimität, Gesetz , Rechtmäßigkeit eines Besitzes, Anspruchs etc., auch einer Staatsregierung; Legitimisten, die Anhänger des… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Legitim — Legitim, gesetzlich, rechtmäßig; Legitimität, das gesetzliche Recht; Legitimisten, heißen in Frankreich die Anhänger der 1830 vertriebenen königl. Familie; legitima (pars quota, portio), Pflichttheil des gesetzlichen Erben; legitimae usurae,… …   Herders Conversations-Lexikon

  • legitim — »gesetzmäßig, rechtmäßig, gesetzlich anerkannt«: Das Wort der Rechtssprache wurde im 18. Jh. aus gleichbed. lat. legitimus entlehnt. Dies ist eine Bildung zu lat. lex (legis) »Gesetz« (vgl. ↑ legal). – Dazu stellt sich als Gegenbildung illegitim… …   Das Herkunftswörterbuch

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